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Der Ablauf einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung ist einerseits von der Fragestellung, als auch von der jeweiligen Begutachtungsstelle abhängig.

Bei einer Untersuchung wegen einer, oder mehrerer Alkoholfahrten kann von nachfolgenden Ablauf ausgegangen werden.

Zunächst geht es um die medizinische Untersuchung: Bei dieser geht es um den Allgemeinzustand - Größe, Gewicht, Hörvermögen, Sehvermögen, Abtasten der Leber usw., der Umfang dieser Untersuchung kann unterschiedlich sein.

Bei der Fragestellung Alkohol kann eine Urinuntersuchung, um die sogenannten EtG-Werte zu überprüfen erfolgen.


 

Bei Personen welche wegen Drogen auffällig geworden sind, kann ein Drogenscreening gemacht werden, wobei Urin oder Haare auf Drogenrückstände untersucht werden.

Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit wird mit Testgeräten zur Wahrnehmung der Reaktion und Körperbeherrschung erfolgen. Hier spricht man vom Reaktionstest, auch als Mehrfach-Reaktionstest bekannt. Unter anderem soll auch das Wahrnehmungsvermögen festgestellt werden.

Die Exploration das Gutachter-Gespräch: 
Der Psychologe bzw. die Psychologin befragt Sie nach Ihrer Erinnerung, als auch nach Ihrer persönlichen Einschätzung der bekannten (Alkohol,Drogen, Punkte, Straftaten) Verkehrsauffälligkeiten, wie Sie Ihr früheres und Ihr geplantes Verhalten sehen. Hier geht es um Ihre Glaubwürdigkeit und Widerspruchsfreiheit in Ihren Aussagen als auch darum ob Sie sich mit Ihrer Vorgeschichte auseinandergesetzt haben und um realistische Vorsätze.

Diese Informationen geben einem Gutachter die Grundlage, ob Sie aus gemachten Fehlern gelernt haben oder nicht. Aufgrund dieser Informationen wird ein abschließendes Urteil, welches unter anderem aus dem Erfahrungswissen des Gutachters besteht erstellt. In eindeutigen Fällen wird bereits im Gespräch das Ergebnis mitgeteilt.

Nachtrag: sollten Sie feststellen oder den Eindruck haben, dass der Psychologe oder die Psychologin Ihre Akte noch nicht gelesen haben und somit nicht in der Lage waren sich einen Überblick über die Vorgeschichte zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen dringend aus dieser Begründung heraus die Untersuchung abzubrechen. In so einem Fall wird kein Gutachter in der Lage sein sich mit Ihrer Thematik auseinanderzusetzen.