1 - 8 Punkten Der Gesetzgeber erlaubt einen Abbau von 4 Punkten durch die freiwillige Teilnahme an einem ASP-Seminar.
9 - 13 Punkten
Die Behörde hat schon ermahnt und die Empfehlung, an einem ASP teilzunehmen, ausgesprochen. Kommt man dieser Empfehlung nach, können zwei Punkte abgebaut werden.
14 - 17 Punkten
Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Pflichtteilnahme an einem ASP-Seminar. Es können keine Punkte mehr abgebaut werden. (es sei denn, das im Anschluss an das ASP zusätzlich eine verkehrspsychologische Beratung durchgeführt wird -dann sind zwei Punkte abbaubar).
Für Ihre Teilnahme wird eine Frist gesetzt. Ohne Vorlage einer Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Frist wird die Fahrerlaubnis entzogen!